Dauerprovisorium mit grossen Unsicherheiten.

Am 16. März 2020 verfügte der Bundesrat einen schweizweiten Teil-Lockdown. Während Verkäuferinnen und Verkäufer, Pflegende und Logistikerinnen und Logistiker eine grosse Arbeitslast trugen, standen viele Angestellte im Gastgewerbe – vor allem Ausländerinnen und Ausländer – ohne Arbeit da. Besonders hart traf es Menschen mit einem befristeten Arbeitsvertrag und einer Kurzaufenthaltsbewilligung L. Sie konnten von den Massnahmen des Bundes nicht profitieren und gerieten so in wirtschaftliche und soziale Not.

Was der Arbeitsplatzverlust für Menschen mit einer L-Bewilligung bedeutet, zeigt das Beispiel portugiesischer Angestellter im Gastgewerbe im Wallis. Als sie infolge der Betriebsschliessung ihre Anstellung verloren, wiesen die Behörden sie an, die Schweiz innerhalb von fünf Tagen zu verlassen. Einige kamen der Aufforderung nach, andere suchten Rat bei der Gewerkschaft Unia. Diese riet ihnen, eine schriftliche Begründung für die Verfügung zu verlangen. Zwar war es ihnen danach möglich, bis zum Ablauf der Bewilligung in der Schweiz zu bleiben. Sie erhielten aber keine Kurzarbeitsentschädigung, da sie als befristete Angestellte die Kriterien hierfür nicht erfüllten. Die Kurzarbeit wurde im Januar 2021 zwar auf befristete Arbeitsverhältnisse ausgeweitet, für viele kam diese Ausweitung aber zu spät.

Das Beispiel zeigt, wie ungeschützt Menschen mit einer prekären Aufenthaltsbewilligung gerade in Krisenzeiten sind. Das hängt mit der willkürlichen Anwendung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) zusammen. Sie unterscheidet sich von Kanton zu Kanton – manchmal gar von Gemeinde zu Gemeinde.

Kurzaufenthaltsbewilligungen: ein helvetischer Flickenteppich

Die L-Bewilligung wird für einen bestimmten Zweck und eine befristete Dauer von maximal einem Jahr ausgestellt. In begründeten Ausnahmefällen kann die L-Bewilligung auf zwei Jahre verlängert werden, zum Beispiel, wenn damit verbundene Projekte oder sonstige Vorhaben noch nicht zu Ende geführt worden sind. Darüber hinaus kann die L-Bewilligung auch für Aufenthalte ohne Erwerbszweck, etwa im Rahmen von Ausbildungen, Forschungstätigkeiten oder einer medizinischen Behandlung in der Schweiz erteilt werden.

Das Ausländer- und Integrationsgesetz wie auch das Personenfreizügigkeitsabkommen halten eindeutig fest, dass in allen Fällen der fristlosen Anwesenheit die Aufenthaltsbewilligung ausgestellt werden muss.

Die Bewilligungspraxis im Flickenteppich Schweiz sieht anders aus. Einige Kantone erteilen beim Stellenantritt eine L-Bewilligung, selbst wenn der Arbeitsvertrag unbefristet ist und die zugezogene Person die Absicht hat, in der Schweiz zu bleiben. Begründet wird dies oft mit fehlenden Kontingenten bei den Jahresaufenthaltsbewilligungen (Spescha et al. 2019: 165). Diese Praxis widerspricht allerdings der ursprünglichen Absicht des Gesetzgebers und lässt die berechtigten Interessen der ausländischen Arbeitnehmenden auf eine stabile Aufenthaltsbewilligung und einen bewilligungsfreien Stellenwechsel ausser Acht.

Ausländerpolitik in der Hand wirtschaftlicher Interessen

Nach wie vor ist die schweizerische Ausländerpolitik mit der Wirtschaftspolitik verknüpft. Ausländerinnen und Ausländer sollen hier arbeiten und zum Wohlstand beitragen, aber nicht von den Sozialwerken profitieren können und ausreisen, wenn sie der Arbeitsmarkt nicht mehr benötigt. Hier kommen die L-Bewilligungen ins Spiel. Wie die Portugiesinnen aus der Walliser Gemeinde erhalten Tausende Ausländerinnen und Ausländer trotz eigentlich unbefristeter Arbeit befristete Arbeitsverträge. Damit werden sie formell zu Kurzaufenthalterinnen, wodurch sie leichter des Landes verwiesen werden können. Diese Strategie wird in der Wirtschaft zuweilen aktiv propagiert: Letztes Jahr empfahl FDP-Kantonsrat Gaudenz Zemp Luzerner Unternehmen, Arbeitsverträge für ausländische Angestellte auf 364 Tage zu befristen – und jährlich zu verlängern. Damit würde verhindert, dass ausländische Arbeitskräfte in der Not Sozialhilfe beziehen könnten (Tracia 2020). Diese Praxis ist rechtswidrig: Das Gesetz verbietet Kettenverträge, die dazu dienen, Menschen vom Bezug von Leistungen auszuschliessen. Dass Zemp auf Anfrage der Medien angab, die umstrittene Anweisung zuvor mit dem Leiter des Migrationsamtes des Kantons Luzern abgeklärt zu haben, verdeutlicht, wie missbräuchlich L-Bewilligungen mittlerweile erteilt werden.

Staatlich geförderte Prekarisierung

Die L-Bewilligung wird immer mehr zum Instrument der Prekarisierung von Menschen, die jahrelang in der Schweiz arbeiten, Beiträge an die Sozialversicherungen leisten und Steuern zahlen. Gemäss dem Staatssekretariat für Migration arbeiten in der Schweiz über 60 000 Menschen mit einer L-Bewilligung. Davon werden 20 000 zur «ständigen Wohnbevölkerung» gezählt: 17 000 kommen aus EU-EFTA-Staaten oder Grossbritannien, fast 4000 aus sogenannten Drittstaaten (SEM 2020). Stammen diese Menschen aus Staaten, mit denen die Schweiz eine Niederlassungsvereinbarung hat, haben sie bei einem Aufenthalt von mehr als fünf Jahren einen Anspruch auf die Niederlassungsbewilligung C. Doch die Migrationsbehörden klären die Betroffenen nicht über ihre Rechte auf und verweigern auf Nachfrage teilweise sogar die Aushändigung der entsprechenden Formulare.

Die Ämter tragen damit zu den prekären Lebensbedingungen der ausländischen Arbeitskräfte bei. L-Bewilligungen müssen mindestens einmal im Jahr erneuert werden. Das bedeutet für Betroffene nicht nur Unsicherheit, sondern auch einen grossen bürokratischen Aufwand und hohe Kosten – besonders für Familien, die für jedes Mitglied ein eigenes, kostenpflichtiges Gesuch stellen müssen. Darüber hinaus beeinträchtigt die L-Bewilligung die Chancen auf einen Mietvertrag, eine Weiterbildung oder eine Lehrstelle.

Stabile und sichere Aufenthalte schaffen Mehrwert

Das Ausländer- und Integrationsgesetz sollte die Integration fördern. Die Mittel für die Integrationsmassnahmen in den Kantonen wurden aufgestockt. Viele Bestimmungen setzen Ausländerinnen und Ausländer jedoch unter Dauerstress. Menschen, die sich ständig zwischen dem Arbeitsplatz und dem Migrationsamt bewegen müssen, können sich nicht entfalten. In diesem Punkt besteht grosser Handlungsbedarf. Behörden müssten Personen, die gemäss Niederlassungsvereinbarung Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung haben, rechtzeitig über ihre Rechte und Möglichkeiten informieren und ihnen die entsprechenden Formulare aushändigen. Die Arbeitgeber sind in der Pflicht, der rechtswidrigen Ausstellung befristeter Arbeitsverträge den Riegel zu schieben. Der Zugang zu den Einrichtungen der sozialen Sicherheit und Wohlfahrt muss allen möglich sein.

Literatur

Gashi, Hilmi, 2020, Kriza e koronës godet më së shumti migrantet/ët. In: Horizonte, Zeitung für die fremdsprachigen Mitglieder von Unia, albanische Ausgabe: 3.

Spescha, Marc, Andreas, Zünd, Bolzli, Peter, Constantin, Hruschka, De Weck, Fanny, 2019, Migrationsrecht. Kommentar. Zürich: Orell Füssli.

Staatssekretariat für Migration SEM, 2020, Total Bestand ausländische Wohnbevölkerung nach Kanton und Ausländergruppe am 30.11.2020. (Internetversion)

Triaca, Ladina, 2020, Luzerner Gewerbedirektor ruft zu illegaler Praxis auf! In: Blick, (Internetversion) https://www.blick.ch/politik/kettenvertraege-fuer-auslaendische-angestellte-luzerner-gewerbedirektor-ruft-zu-illegaler-praxis-auf-id16087425.html, 10.09.2020 (28.01.2021).

Erschienen in terra cognita, Juni 2021: terra cognita 37 | 2021 by terra-cognita – Issuu

Un provisoire permanent avec fortes incertitudes

Hilmi Gashi

Marie Saulnier Bloch, Traduction

Le 16 mars 2020, le Conseil fédéral a décrété un arrêt partiel des activités dans toute la Suisse. Alors que le personnel de vente, des soins et de logistique a supporté une lourde charge de travail, de nombreuse-x employé-e-s du secteur de l’hôtellerie, en particulier les étranger-e-s, se sont retrouvé-e-s sans emploi. Les personnes ayant un contrat de travail à durée déterminée et d’un permis de court durée L ont été particulièrement touchées, ne pouvant bénéficier des mesures fédérales et se retrouvant ainsi dans une situation économique et sociale difficile.

La perte d’un emploi de titulaires d’un permis L est illustrée par la situation d’employées portugaises du secteur de l’hôtellerie en Valais. Lorsqu’elles ont perdu leur emploi à la suite de la fermeture de l’entreprise, les autorités leur ont ordonné de quitter la Suisse dans un délai de cinq jours. Certaines ont obtempéré, d’autres ont demandé conseil au syndicat Unia. Unia leur a conseillé de demander une justification écrite de l’ordre. Certes, elles ont ensuite pu rester en Suisse jusqu’à l’expiration de leur permis. Cependant, elles n’ont pas reçu d’indemnité de chômage partiel car elles ne remplissaient pas les critères en tant que travailleuses temporaires. Le chômage partiel a été étendu aux contrats à durée déterminée en janvier 2021, mais pour beaucoup, cette extension est arrivée trop tard.

Cet exemple montre à quel point les personnes disposant de permis de séjour précaires sont vulnérables, surtout en temps de crise. Ceci est dû à l’application arbitraire de la loi sur les étrangers et l’intégration (LEI). Elle varie d’un canton à l’autre – parfois même d’une commune à l’autre.

Permis de séjour de courte durée : un patchwork helvétique

Le permis L est délivré dans un but précis et pour une période limitée ne dépassant pas un an. Dans des cas exceptionnels justifiés, il peut être prolongé jusqu’à deux ans, par exemple si des projets connexes ou
d’autres planifications n’ont pas encore été réalisés. En outre, le permis L peut également être délivré pour des séjours sans but lucratif, par exemple dans le cadre d’une formation, d’une activité de recherche ou d’un traitement médical en Suisse. La loi sur les étrangers et l’intégration ainsi que l’accord sur la libre circulation des personnes indiquent clairement que le permis de séjour doit être délivré dans tous les cas sans préavis.

La pratique des permis dans le patchwork suisse est différente. Certains cantons délivrent un permis L lorsqu’une personne prend un emploi même si le contrat de travail est à durée indéterminée et que la personne qui s’installe a l’intention de rester en Suisse. Cette situation est souvent justifiée par l’absence de quotas pour les permis de séjour annuels (Spescha et al. 2019 : 165). Toutefois, cette pratique est contraire à l’intention initiale du législateur et ne tient pas compte des intérêts légitimes des employé-e-s étranger-e-s à bénéficier d’un titre de séjour stable et d’un changement d’emploi sans permis.

Politique migratoire aux mains des intérêts économiques

La politique suisse à l’égard des étranger-e-s reste liée à la politique économique. Les étranger-e-s doivent pouvoir travailler ici et contribuer à la prospérité du pays, mais elle-ils ne doivent pas pouvoir bénéficier du système de protection sociale et doivent partir lorsque le marché du travail n’a plus besoin d’eux. C’est là que les permis L entrent en jeu. Comme les Portugaises de la commune valaisanne, des milliers d’étranger-e-s reçoivent des contrats de travail temporaires alors qu’ils travaillent en réalité pour une durée illimitée. Cela en fait officiellement des résident-e-s de courte durée, ce qui facilite leur expulsion du pays. Cette stratégie est parfois activement promue dans le milieu des affaires : L’année dernière, le conseiller cantonal PRD Gaudenz Zemp a recommandé aux entreprises lucernoises de limiter les contrats de travail des employé-e-s étranger-e-s à 364 jours – et de les renouveler chaque année. Cela empêcherait les travailleuses-rs étranger-e-s de bénéficier de l’aide sociale en cas de besoin (Tracia 2020).

Cette pratique est illégale : la loi interdit les contrats en chaîne qui servent à exclure des personnes de l’accès aux prestations. Le fait que Zemp, interrogé par les médias, ait déclaré qu’il avait auparavant clarifié l’instruction controversée avec le chef de l’office des migrations du canton de Lucerne montre clairement à quel point les permis L sont désormais délivrés de manière abusive.

Précarisation créée par l’État

Le permis L devient de plus en plus un instrument de précarisation pour les personnes qui travaillent en Suisse pendant des années, cotisent aux assurances sociales et paient des impôts. Selon le Secrétariat d’Etat aux migrations, plus de 60 000 personnes travaillent en Suisse avec un permis L. Parmi elles, 20’000 sont des « résident-e-s permanent-e-s » : 17’000 proviennent des États de l’UE-AELE ou du Royaume-Uni et près de 4’000 de ce que l’on appelle les pays tiers (SEM 2020). Si ces personnes proviennent d’Etats avec lesquels la Suisse a conclu un accord d’établissement, elles ont droit à un permis d’établissement C si elles restent plus de cinq ans. Cependant, les autorités chargées de la migration n’informent pas les personnes concernées de leurs droits et refusent parfois même de leur remettre les formulaires pertinents lorsqu’elles le demandent.

Les autorités contribuent ainsi à la précarisation des conditions de vie des travailleuse-rs étranger-e-s. Les permis L doivent être renouvelés au moins une fois par an. Pour les personnes concernées, cela
signifie non seulement l’insécurité, mais aussi une lourde charge bureaucratique et des coûts élevés pour les familles, qui doivent soumettre une demande distincte, payante, pour chaque membre. En outre, le permis L affecte les chances d’obtenir un contrat de location, de suivre une formation continue ou de faire un apprentissage.

Des séjours stables et sûrs apportent de la valeur ajoutée

La loi sur les étrangers et l’intégration devrait favoriser l’intégration. Les fonds destinés aux mesures d’intégration dans les cantons ont été augmentés. Cependant, de nombreuses dispositions soumettent les étranger-e-s à un stress constant. Les personnes qui doivent constamment se déplacer entre le lieu de travail et les bureaux de l’autorité en charge de la migration ne peuvent pas s’épanouir. Il y a là un grand besoin d’agir. Les autorités devront informer en temps utile les personnes qui ont droit à un permis d’établissement en vertu d’un accord d’établissement de leurs droits et options ainsi que leur remettre les formulaires correspondants. Les employeurs ont le devoir de mettre un terme à la délivrance illégale de contrats de travail à durée déterminée. L’accès aux institutions de sécurité sociale et de protection sociale doit être possible pour tous.

Littérature

Gashi, Hilmi, 2020, « Kriza e koronës godet më së shumti migrantet/ët », in Horizonte, journal pour les membres en langue étrangère d’Unia, édition albanaise : 3.

Spescha, Marc, Andreas, Zünd, Bolzli, Peter, Constantin, Hruschka, De Weck, Fanny, 2019, Droit migratoire. Comment ça? Zurich : Orell Füssli.

Secrétariat d’Etat à la Migration SEM,  2020, Population résidente étrangère par canton et groupe d’étrangers, version en ligne consultée le 30.11.2020.

Triaca, Ladina, 2020, Luzerner Gewerbedirektor ruft zu illegaler Praxis auf! In: Blick, (Internetversion) https://www.blick.ch/politik/kettenvertraege-fuer-auslaendische-angestellte-luzerner-gewerbedirektor-ruft-zu-illegaler-praxis-auf-id16087425.html 10.09.2020 (28.01.2021).

Hilmi Gashi est responsable des groupes d’intérêts sein du syndicat Unia. Il est membre de la Commission fédérale des migrations (CFM) et de la Commission fédérale contre le racisme (CFR).

Ein soziales Europa und Aufenthaltssicherheit für alle

UNIA Kongress 2021 – Sektion Bern und Zentrale © Manu Friederich

Die rund 350 Kongressdelegierte in Biel und an 14 weiteren Standorten haben Bilanz gezogen, die Organisationsstrategie beschlossen und den Startschuss zu einer Reformdebatte gegeben. Die Wahl der neuen Geschäftsleitung mit neu 4 Frauen und die Verabschiedung wichtiger Resolutionen zu aktuellen Themen rundeten den Kongress ab.

In ihrer Eröffnungsrede betont die Präsidentin der Unia, Vania Alleva, der diesjährige Kongress stehe mehr als je zuvor im Zeichen globaler Krisen. Die Covid-Pandemie habe die soziale Ungleichheit und Unsicherheit zusätzlich verschärft. Die Unia ist ihren Mitgliedern – und unzähligen weiteren Arbeitnehmenden – während der Corona-Krise mit konkretem Rat und Tat zur Seite gestanden und so die Krise für viele Menschen ein Stück weit erträglicher gemacht. Auf politischer Ebene trägt die Unia entscheidend dazu bei, dass auch der Staat ihre sozialen Solidaritätsnetze erweitere und stärke.

Ein stabiles Verhältnis zur EU im Sinne der Arbeitnehmenden nötig

Der doppelte Angriff auf die flankierenden Massnahmen zum Schutz der Löhne – durch die SVP-Kündigungsinitiative sowie ein falsch verhandeltes Rahmenabkommen – konnte abgewendet werden. Nun ist ein Paradigmenwechsel nötig und möglich. Die Schweiz braucht ein stabiles Verhältnis zur EU, basierend auf den Interessen der breiten Bevölkerung. Zentral sind soziale Sicherheit und Gerechtigkeit sowie eine mit starken Arbeitnehmendenrechte verbundene Bewegungsfreiheit. Unter anderem solle die Schweiz die Aufenthaltssicherheit und die sozialen Rechte von EU-Bürger*innen in der Schweiz namentlich im Fall von Arbeitslosigkeit stärken und so Kernelemente der Unionsbürgerrichtline umsetzen.

Aufenthaltssicherheit und Mitbestimmung für Ausländer*innen
Die Delegierten sagten ja zur Resolution «Armut ist kein Verbrechen». Diese fordert eine Verbesserung der Aufenthaltssicherheit von Migrant*innen. Diese leisteten einen wesentlichen Beitrag für das reibungslose Funktionieren der Schweiz und für die essentiellen Branchen die Grundversorgung. Dennoch leben sie oft in prekären Verhältnissen, ein Missstand, den die Pandemie noch einmal massiv verschärft hat. Die Delegierten verlangen darum ein Ende der Diskriminierungen: Das Recht auf staatliche Unterstützung in Notlagen darf nicht mit Sanktionen in der Ausländergesetzgebung ausgehebelt werden. Ergänzt wurde die Resolution mit dem Punkt der Mitbestimmung der Ausländer*innen in der Schweiz. Eine Gesellschaft, die eine Viertel der Bevölkerung aus demokratischen Prozessen ausschliesst, ist keine faire Gesellschaftsform. Migrant*innen sollen nicht Reservearmee des Schweizer Kapitalismus sein und fordern Teil des politischen Lebens zu sein.

Nein zur vorliegenden AHV-Reform.
Der Unia-Kongress sprach sich auch klar gegen eine Erhöhung des AHV-Rentenalters der Frauen aus. Die Sparvorlage sei ein Skandal, denn Frauen erhielten bereits heute etwa einen Drittel weniger Rente als Männer und müssten ihr Alter oft in prekären Verhältnissen bestreiten. Für sie brauche es bessere AHV-Renten, nicht ein höheres Rentenalter.

Historisch: Frauenmehrheit in der Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung der Unia setzt sich neu aus vier Frauen
und drei Männern zusammen. Bruna Campanello und Yves Defferrard wurden neu in die GL gewählt. Präsidentin Vania Alleva wurde glanzvoll in ihrem Amt bestätigt. Wiedergewählt wurden auch die bisherigen GL-Mitglieder Véronique Polito, Martin Tanner, Nico Lutz und Renate Schoch.

Hilmi Gashi

Die Pandemie erhöht Ungleichheit

Die Pandemie trifft Menschen mit tiefen Löhnen, prekären Arbeitsverhältnissen und unsicherem oder fehlendem Aufenthaltsstatus überdurchschnittlich hart. Tausende von Anfragen und Unterstützungsgesuchen von Mitgliedern in Notlage sind für die Unia bereits seit einem Jahr ein deutlicher Beleg dafür.

Vor dem Coronavirus sind nicht alle gleich. Mehrere Studien belegen jetzt: Die soziale und rechtliche Lage der Menschen spielt eine grosse Rolle. Die Pandemie trifft wenig Verdienende härter als die Wohlhabenden – sowohl gesundheitlich als auch wirtschaftlich. Sozialmedizinische Studien des Basler und des Genfer Unispitals in Zusammenarbeit der Uni Genf und der ETH Lausanne – liefern jetzt auch wissenschaftliche Beweise.

Enge Wohnverhältnisse und Arbeitssituation begünstigen das Infektionsrisiko

Sowohl in Genf als auch in Basel liegt die Infektionsrate in Quartieren mit niedrigen Einkommen und engen Wohnverhältnissen höher als in bessergestellten Wohngegenden. Menschen mit tiefen Einkommen arbeiten oft in essentiellen Branchen wie Verkauf, Pflege, Reinigung, Transport und Logistik und nicht im Homeoffice. Dadurch steigen nebst dem Infektionsrisiko auch die psychischen Belastungen. Die Unia fordert seit Ausbruch der Pandemie die strikte Umsetzung und Kontrolle von Schutzkonzepten am Arbeitsplatz. Die Behörden müssen nun endlich die Ressourcen ausbauen und die Kontrollorgane der Sozialpartner mit einbeziehen.

Für die Unia ist es klar, dass die Personen in Isolation oder Quarantäne über ein eigenes Zimmer verfügen müssen. Wenn nötig muss das Zimmer von den Behörden zur Verfügung gestellt werden. Zudem muss die Impfstrategie sozio-ökonomische Faktoren einbeziehen. Sprich: für die Bevölkerung in exponierten Wohnlagen und Berufen braucht es rasch Impfangebote.

Sozial Schwächere stehen am Abgrund

Unabhängig vom Infektionsrisiko trifft die Pandemie die Menschen umso härter, je weniger sie verdienen. Eine Studie der Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich hat gezeigt, dass  die Situation für Personen aus Haushalten mit einem Einkommen unter 4’000 Franken besonders hart ist: Im Schnitt haben sie 20 Prozent des ursprünglichen Einkommens eingebüsst. Fast jeder dritte musste Kurzarbeitsgeld beziehen; 8 Prozent wurden gar arbeitslos, was im Schnitt zu einer Halbierung ihrer Einkommen führte. Auch ihre
Ersparnisse sind deutlich gesunken und jede/r Neunte musste sich verschulden, um überleben zu können. Die einkommensstärksten Haushalte konnten hingegen mehr Geld ansparen. Kein Wunder, sind auch die psychischen Belastungen ungleich verteilt: Je ärmer, desto schlechter der subjektive Gemütszustand seit Ausbruch der Pandemie.

Kollektive Lösungen statt Mikromanagement

Nur eine Strategie der Solidarität kann verhindern, dass aus der Gesundheitskrise eine akute soziale Krise wird. Politische Entscheide müssen sich stärker auf sozio-ökonomische Expertisen abstützen und die strukturellen Faktoren, die die Ungleichheit stärken beseitigen. Zum Beispiel im Ausländergesetz. Viele Betroffene könnten die Unterstützung durch die Sozialhilfe beantragen, um Budgetlöcher zu stopfen. Die meisten Ausländer*innen verzichten aber darauf, weil sie Angst haben ihren Aufenthalt in der Schweiz zu gefährden.

Um die Ungleichheiten zu beseitigen, braucht es kollektive Lösungen. Unia fordert deshalb einen 100% Lohnersatz bei Kurzarbeit bis zu einem Nettolohn von 5’000 Franken, Sozialhilfebezug darf unabhängig vom Aufenthaltsstatus keinesfalls zu Nachteilen führen. Die zunehmende sozialen Ungleichheit muss ausgeglichen werden, z.B. mit einer Solidaritätsabgabe auf Kapitalgewinne z.B. bei Dividenden.

«Scheinwerfer» Corona und Diskriminierung

Beitrag der Fachstelle für Rassismusbekämpfung

Wir haben für den «Scheinwerfer» mit dem FRB-Leiter Michele Galizia, und mit Hilmi Gashi, Nationaler Sekretär für Migration bei der Gewerkschaft Unia und EKR-Mitglied, über Risiken und Folgen der Corona-Pandemie gesprochen. 

Michele Galizia, FRB

Welche Zielgruppen sind besonders verletzlich, um in Folge der Pandemie Diskriminierung zu erfahren? Und warum?

Für Menschen in prekären und irregulären Arbeitssituationen wächst die Gefahr von Ausbeutung. Arbeitslosigkeit und Prekarisierung haben auch Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus und den Einbürgerungsprozess. Deshalb verzichten viele auf staatliche Unterstützung, obwohl sie darauf angewiesen wären. Das wiederum trifft besonders Kinder in armutsbetroffenen oder sozial isolierten Familien. Umso wichtiger ist es, dass die Schule offenbleibt – damit sie als Sozialisationsort funktionieren kann und das Recht auf Bildung gewährleistet wird.
Fahrende Jenische und Sinti haben durch die Krise kaum mehr Arbeitsmöglichkeiten, werden ausgegrenzt und sind auf ihren prekär eingerichteten Stand- und Durchgangsplätzen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt.
Dagegen kann festgestellt werden, dass die Hetze gegenüber bestimmten Minderheiten und die Verbreitung von antisemitischen Verschwörungstheorien im Internet im Vergleich zu Nachbarländern waren in der Schweiz (noch) vergleichsweise schwach ausgeprägt sind.

Staatliche Stellen sind im Lauf der Pandemie mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert – eine davon ist die umfassende Information der Bevölkerung. Wie beurteilt die FRB die bisherige Kommunikationspraxis?

In einer Krisensituation wird die Bringschuld staatlicher Stellen deutlich. Sie dürfen sich nicht damit begnügen, passiv Informationen und Dienstleistungen bereit zu halten. Werden bestimmte Personengruppen nicht erreicht, gefährdet das letztlich alle. Im Gesundheitsbereich konnten auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene Informationen schnell übersetzt und in Zusammenarbeit mit migrantischen Medien und Organisationen flächendeckend verbreitet werden. Leider ist das in anderen Bereichen, besonders auch im wirtschaftlichen, weniger der Fall gewesen. Auch hier muss der Zugang zu Informationen und Unterstützungen für alle gewährleistet werden, um Diskriminierungen und mittelfristig steigende Sozialkosten zu vermeiden.

Welche Daten braucht es, um die Langzeitfolgen der Corona-Pandemie zu beobachten und gegen sie vorzugehen?

Statistische Daten und Auswertungen sind zentral, damit wir langfristige Folgen erkennen und rechtzeitig Massnahmen ergreifen können. Vorhandene Daten sind daraufhin zu analysieren, ob sich die Lage für bestimmte Bevölkerungsgruppen und/oder Minderheiten verschlechtert. Dazu können etwa Daten zu Einkommen, Arbeitslosigkeit oder Arbeitssituation dienen. Auch die Verteilung in spezifischen Situationen (Selbstständige, Kleinstbetriebe, Arbeit auf Abruf, Temporärarbeit etc.) kann Hinweise liefern. Wichtig ist, dass die Auswertung systematisch erfolgt, regelmässig veröffentlicht und bei Massnahmen, wie etwa den KIP, konsequent berücksichtigt wird.
Die FRB hat in einem Arbeitspapier zusammengetragen, welche Daten in welchen Lebensbereichen benötigt werden, um längerfristige Folgen zu erkennen.

Um Hinweise auf Trends und Erkenntnisse zu den unmittelbaren, vor allem aber zu den langfristigen Folgen der Pandemie aus den Kantonen und Städten, ist die FRB dankbar.


Hilmi Gashi, Unia

Welche Diskriminierungsfallen und -gefahren tun sich mit der Pandemie auf dem Arbeitsmarkt auf?

Migrant*innen arbeiten oft in sogenannt systemrelevanten Branchen, bspw. als Ärzt*innen oder Pflegepersonal, im Transportwesen, der Reinigung oder im Detailhandel. Sie leisten einen enormen Beitrag in der Bekämpfung der Pandemie, vielfach unter schwierigen Bedingungen.
Die Pandemie trifft sie nun doppelt und bedroht Job und Aufenthalt. Einerseits haben viele prekäre Anstellungs- und Arbeitsbedingungen; andererseits ist ihr Aufenthaltsstatus oft direkt an eine Anstellung geknüpft. Hinzu kommen strukturelle und institutionelle Schwierigkeiten, bspw. beim Zugang zu Sozialhilfe oder Arbeitslosenversicherung.

Die Gewerkschaft ist für viele Arbeitnehmende während der Krise eine wichtige Ansprechstelle: Mit welchen Fragen gelangen sie an euch? Inwiefern ist (rassistische) Diskriminierung ein Thema? Was antwortet Ihr?

Die Themen sind vielfältig: Angst vor der Kündigung, Kurzarbeit, Fragen zur Arbeitszeit, aber auch Stress und ungenügende Schutzmassnahmen im Betrieb.

Dahinter stecken reale Existenzängste: Ohne Job oder auf Kurzarbeit wird sofort das Geld knapp. Hier bräuchte es Unterstützung vom Staat; aber viele scheuen die Sozialhilfe, weil sie den Verlust ihres Aufenthaltsrechts befürchten oder eine spätere Einbürgerung nicht gefährden wollen. Wer Sozialhilfe bezieht, gilt als nicht integriert.
Ausländer*innen haben nur Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, wenn sie eine gültige Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung haben. Wird die Bewilligung nicht erneuert und stellt die Gemeinde keine günstige Prognose, wird das Arbeitslosengeld nicht bezahlt.
In unserer Beratungstätigkeit suchen wir gemeinsam nach Lösungen. Politisch setzen wir uns – mit vielen anderen Organisationen – dafür ein, dass sich die grundsätzlichen Bedingungen ändern. Das ist dringend nötig.

Welche Daten sind für euch wichtig, um die Langzeitfolgen der Corona-Pandemie zu beobachten und gegen sie vorzugehen?

Die Folgen der Pandemie werden noch lange spürbar sein; wir dürfen uns da keine Illusionen machen. Umso wichtiger, dass wir die konkreten Probleme auch richtig erfassen. Eine verbesserte Erfassung von amtlichen statistischen Daten zu Rückstufungen der Niederlassungsbewilligungen, pendenten Verfahren bei den Aufenthaltsbewilligungen, Veränderung der Beschäftigungssituation wegen der Krise usw. Was nicht erfasst wird, ist nicht in der Welt. Gerade wenn wir von Migrant*innen und ihren Themen sprechen, ist das ein grosses Problem. Hier müssen wir besser werden.