In der neusten Ausgabe von Tangram zum strukturellen Rassismus, haben meine Kollegin Marie Saulnier Bloch und ich einen Beitrag aus der gewerkschaftlichen Perspektive geschrieben. Der Artikel ist lesbar auf Deutsch, Französisch und Italienisch unter
Der gewerkschaftliche Blick auf Diskriminierung befasst sich mit den Verflechtungen der Mechanismen von institutioneller und struktureller Diskriminierung, um konkrete Wege zu deren Vorbeugung und Bekämpfung hin zu einer gerechteren Gesellschaft aufzuzeigen.
Der Begriff « struktureller Rassismus » wird heute vorzugsweise gebraucht, um die Mechanismen zu beschreiben, die bei der Reproduktion von Ungleichheiten am Werk sind. Aber wie ist der Begriff genau zu verstehen? Was soll man sich darunter vorstellen? In welchen Bereichen des Alltags kommt struktureller Rassismus zum Ausdruck? Welche Konsequenzen hat er für die Betroffenen und die ganze Gesellschaft?
Am 16. März 2020 verfügte der Bundesrat einen schweizweiten Teil-Lockdown. Während Verkäuferinnen und Verkäufer, Pflegende und Logistikerinnen und Logistiker eine grosse Arbeitslast trugen, standen viele Angestellte im Gastgewerbe – vor allem Ausländerinnen und Ausländer – ohne Arbeit da. Besonders hart traf es Menschen mit einem befristeten Arbeitsvertrag und einer Kurzaufenthaltsbewilligung L. Sie konnten von den Massnahmen des Bundes nicht profitieren und gerieten so in wirtschaftliche und soziale Not.
Was der Arbeitsplatzverlust für Menschen mit einer L-Bewilligung bedeutet, zeigt das Beispiel portugiesischer Angestellter im Gastgewerbe im Wallis. Als sie infolge der Betriebsschliessung ihre Anstellung verloren, wiesen die Behörden sie an, die Schweiz innerhalb von fünf Tagen zu verlassen. Einige kamen der Aufforderung nach, andere suchten Rat bei der Gewerkschaft Unia. Diese riet ihnen, eine schriftliche Begründung für die Verfügung zu verlangen. Zwar war es ihnen danach möglich, bis zum Ablauf der Bewilligung in der Schweiz zu bleiben. Sie erhielten aber keine Kurzarbeitsentschädigung, da sie als befristete Angestellte die Kriterien hierfür nicht erfüllten. Die Kurzarbeit wurde im Januar 2021 zwar auf befristete Arbeitsverhältnisse ausgeweitet, für viele kam diese Ausweitung aber zu spät.
Das Beispiel zeigt, wie ungeschützt Menschen mit einer prekären Aufenthaltsbewilligung gerade in Krisenzeiten sind. Das hängt mit der willkürlichen Anwendung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) zusammen. Sie unterscheidet sich von Kanton zu Kanton – manchmal gar von Gemeinde zu Gemeinde.
Kurzaufenthaltsbewilligungen: ein helvetischer Flickenteppich
Die L-Bewilligung wird für einen bestimmten Zweck und eine befristete Dauer von maximal einem Jahr ausgestellt. In begründeten Ausnahmefällen kann die L-Bewilligung auf zwei Jahre verlängert werden, zum Beispiel, wenn damit verbundene Projekte oder sonstige Vorhaben noch nicht zu Ende geführt worden sind. Darüber hinaus kann die L-Bewilligung auch für Aufenthalte ohne Erwerbszweck, etwa im Rahmen von Ausbildungen, Forschungstätigkeiten oder einer medizinischen Behandlung in der Schweiz erteilt werden.
Das Ausländer- und Integrationsgesetz wie auch das Personenfreizügigkeitsabkommen halten eindeutig fest, dass in allen Fällen der fristlosen Anwesenheit die Aufenthaltsbewilligung ausgestellt werden muss.
Die Bewilligungspraxis im Flickenteppich Schweiz sieht anders aus. Einige Kantone erteilen beim Stellenantritt eine L-Bewilligung, selbst wenn der Arbeitsvertrag unbefristet ist und die zugezogene Person die Absicht hat, in der Schweiz zu bleiben. Begründet wird dies oft mit fehlenden Kontingenten bei den Jahresaufenthaltsbewilligungen (Spescha et al. 2019: 165). Diese Praxis widerspricht allerdings der ursprünglichen Absicht des Gesetzgebers und lässt die berechtigten Interessen der ausländischen Arbeitnehmenden auf eine stabile Aufenthaltsbewilligung und einen bewilligungsfreien Stellenwechsel ausser Acht.
Ausländerpolitik in der Hand wirtschaftlicher Interessen
Nach wie vor ist die schweizerische Ausländerpolitik mit der Wirtschaftspolitik verknüpft. Ausländerinnen und Ausländer sollen hier arbeiten und zum Wohlstand beitragen, aber nicht von den Sozialwerken profitieren können und ausreisen, wenn sie der Arbeitsmarkt nicht mehr benötigt. Hier kommen die L-Bewilligungen ins Spiel. Wie die Portugiesinnen aus der Walliser Gemeinde erhalten Tausende Ausländerinnen und Ausländer trotz eigentlich unbefristeter Arbeit befristete Arbeitsverträge. Damit werden sie formell zu Kurzaufenthalterinnen, wodurch sie leichter des Landes verwiesen werden können. Diese Strategie wird in der Wirtschaft zuweilen aktiv propagiert: Letztes Jahr empfahl FDP-Kantonsrat Gaudenz Zemp Luzerner Unternehmen, Arbeitsverträge für ausländische Angestellte auf 364 Tage zu befristen – und jährlich zu verlängern. Damit würde verhindert, dass ausländische Arbeitskräfte in der Not Sozialhilfe beziehen könnten (Tracia 2020). Diese Praxis ist rechtswidrig: Das Gesetz verbietet Kettenverträge, die dazu dienen, Menschen vom Bezug von Leistungen auszuschliessen. Dass Zemp auf Anfrage der Medien angab, die umstrittene Anweisung zuvor mit dem Leiter des Migrationsamtes des Kantons Luzern abgeklärt zu haben, verdeutlicht, wie missbräuchlich L-Bewilligungen mittlerweile erteilt werden.
Staatlich geförderte Prekarisierung
Die L-Bewilligung wird immer mehr zum Instrument der Prekarisierung von Menschen, die jahrelang in der Schweiz arbeiten, Beiträge an die Sozialversicherungen leisten und Steuern zahlen. Gemäss dem Staatssekretariat für Migration arbeiten in der Schweiz über 60 000 Menschen mit einer L-Bewilligung. Davon werden 20 000 zur «ständigen Wohnbevölkerung» gezählt: 17 000 kommen aus EU-EFTA-Staaten oder Grossbritannien, fast 4000 aus sogenannten Drittstaaten (SEM 2020). Stammen diese Menschen aus Staaten, mit denen die Schweiz eine Niederlassungsvereinbarung hat, haben sie bei einem Aufenthalt von mehr als fünf Jahren einen Anspruch auf die Niederlassungsbewilligung C. Doch die Migrationsbehörden klären die Betroffenen nicht über ihre Rechte auf und verweigern auf Nachfrage teilweise sogar die Aushändigung der entsprechenden Formulare.
Die Ämter tragen damit zu den prekären Lebensbedingungen der ausländischen Arbeitskräfte bei. L-Bewilligungen müssen mindestens einmal im Jahr erneuert werden. Das bedeutet für Betroffene nicht nur Unsicherheit, sondern auch einen grossen bürokratischen Aufwand und hohe Kosten – besonders für Familien, die für jedes Mitglied ein eigenes, kostenpflichtiges Gesuch stellen müssen. Darüber hinaus beeinträchtigt die L-Bewilligung die Chancen auf einen Mietvertrag, eine Weiterbildung oder eine Lehrstelle.
Stabile und sichere Aufenthalte schaffen Mehrwert
Das Ausländer- und Integrationsgesetz sollte die Integration fördern. Die Mittel für die Integrationsmassnahmen in den Kantonen wurden aufgestockt. Viele Bestimmungen setzen Ausländerinnen und Ausländer jedoch unter Dauerstress. Menschen, die sich ständig zwischen dem Arbeitsplatz und dem Migrationsamt bewegen müssen, können sich nicht entfalten. In diesem Punkt besteht grosser Handlungsbedarf. Behörden müssten Personen, die gemäss Niederlassungsvereinbarung Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung haben, rechtzeitig über ihre Rechte und Möglichkeiten informieren und ihnen die entsprechenden Formulare aushändigen. Die Arbeitgeber sind in der Pflicht, der rechtswidrigen Ausstellung befristeter Arbeitsverträge den Riegel zu schieben. Der Zugang zu den Einrichtungen der sozialen Sicherheit und Wohlfahrt muss allen möglich sein.
Literatur
Gashi, Hilmi, 2020, Kriza e koronës godet më së shumti migrantet/ët. In: Horizonte, Zeitung für die fremdsprachigen Mitglieder von Unia, albanische Ausgabe: 3.
Wir haben für den «Scheinwerfer» mit dem FRB-Leiter Michele Galizia, und mit Hilmi Gashi, Nationaler Sekretär für Migration bei der Gewerkschaft Unia und EKR-Mitglied, über Risiken und Folgen der Corona-Pandemie gesprochen.
Michele Galizia, FRB
Welche Zielgruppen sind besonders verletzlich, um in Folge der Pandemie Diskriminierung zu erfahren? Und warum?
Für Menschen in prekären und irregulären Arbeitssituationen wächst die Gefahr von Ausbeutung. Arbeitslosigkeit und Prekarisierung haben auch Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus und den Einbürgerungsprozess. Deshalb verzichten viele auf staatliche Unterstützung, obwohl sie darauf angewiesen wären. Das wiederum trifft besonders Kinder in armutsbetroffenen oder sozial isolierten Familien. Umso wichtiger ist es, dass die Schule offenbleibt – damit sie als Sozialisationsort funktionieren kann und das Recht auf Bildung gewährleistet wird. Fahrende Jenische und Sinti haben durch die Krise kaum mehr Arbeitsmöglichkeiten, werden ausgegrenzt und sind auf ihren prekär eingerichteten Stand- und Durchgangsplätzen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Dagegen kann festgestellt werden, dass die Hetze gegenüber bestimmten Minderheiten und die Verbreitung von antisemitischen Verschwörungstheorien im Internet im Vergleich zu Nachbarländern waren in der Schweiz (noch) vergleichsweise schwach ausgeprägt sind.
Staatliche Stellen sind im Lauf der Pandemie mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert – eine davon ist die umfassende Information der Bevölkerung. Wie beurteilt die FRB die bisherige Kommunikationspraxis?
In einer Krisensituation wird die Bringschuld staatlicher Stellen deutlich. Sie dürfen sich nicht damit begnügen, passiv Informationen und Dienstleistungen bereit zu halten. Werden bestimmte Personengruppen nicht erreicht, gefährdet das letztlich alle. Im Gesundheitsbereich konnten auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene Informationen schnell übersetzt und in Zusammenarbeit mit migrantischen Medien und Organisationen flächendeckend verbreitet werden. Leider ist das in anderen Bereichen, besonders auch im wirtschaftlichen, weniger der Fall gewesen. Auch hier muss der Zugang zu Informationen und Unterstützungen für alle gewährleistet werden, um Diskriminierungen und mittelfristig steigende Sozialkosten zu vermeiden.
Welche Daten braucht es, um die Langzeitfolgen der Corona-Pandemie zu beobachten und gegen sie vorzugehen?
Statistische Daten und Auswertungen sind zentral, damit wir langfristige Folgen erkennen und rechtzeitig Massnahmen ergreifen können. Vorhandene Daten sind daraufhin zu analysieren, ob sich die Lage für bestimmte Bevölkerungsgruppen und/oder Minderheiten verschlechtert. Dazu können etwa Daten zu Einkommen, Arbeitslosigkeit oder Arbeitssituation dienen. Auch die Verteilung in spezifischen Situationen (Selbstständige, Kleinstbetriebe, Arbeit auf Abruf, Temporärarbeit etc.) kann Hinweise liefern. Wichtig ist, dass die Auswertung systematisch erfolgt, regelmässig veröffentlicht und bei Massnahmen, wie etwa den KIP, konsequent berücksichtigt wird. Die FRB hat in einem Arbeitspapier zusammengetragen, welche Daten in welchen Lebensbereichen benötigt werden, um längerfristige Folgen zu erkennen.
Um Hinweise auf Trends und Erkenntnisse zu den unmittelbaren, vor allem aber zu den langfristigen Folgen der Pandemie aus den Kantonen und Städten, ist die FRB dankbar.
Hilmi Gashi, Unia
Welche Diskriminierungsfallen und -gefahren tun sich mit der Pandemie auf dem Arbeitsmarkt auf?
Migrant*innen arbeiten oft in sogenannt systemrelevanten Branchen, bspw. als Ärzt*innen oder Pflegepersonal, im Transportwesen, der Reinigung oder im Detailhandel. Sie leisten einen enormen Beitrag in der Bekämpfung der Pandemie, vielfach unter schwierigen Bedingungen. Die Pandemie trifft sie nun doppelt und bedroht Job und Aufenthalt. Einerseits haben viele prekäre Anstellungs- und Arbeitsbedingungen; andererseits ist ihr Aufenthaltsstatus oft direkt an eine Anstellung geknüpft. Hinzu kommen strukturelle und institutionelle Schwierigkeiten, bspw. beim Zugang zu Sozialhilfe oder Arbeitslosenversicherung.
Die Gewerkschaft ist für viele Arbeitnehmende während der Krise eine wichtige Ansprechstelle: Mit welchen Fragen gelangen sie an euch? Inwiefern ist (rassistische) Diskriminierung ein Thema? Was antwortet Ihr?
Die Themen sind vielfältig: Angst vor der Kündigung, Kurzarbeit, Fragen zur Arbeitszeit, aber auch Stress und ungenügende Schutzmassnahmen im Betrieb.
Dahinter stecken reale Existenzängste: Ohne Job oder auf Kurzarbeit wird sofort das Geld knapp. Hier bräuchte es Unterstützung vom Staat; aber viele scheuen die Sozialhilfe, weil sie den Verlust ihres Aufenthaltsrechts befürchten oder eine spätere Einbürgerung nicht gefährden wollen. Wer Sozialhilfe bezieht, gilt als nicht integriert. Ausländer*innen haben nur Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, wenn sie eine gültige Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung haben. Wird die Bewilligung nicht erneuert und stellt die Gemeinde keine günstige Prognose, wird das Arbeitslosengeld nicht bezahlt. In unserer Beratungstätigkeit suchen wir gemeinsam nach Lösungen. Politisch setzen wir uns – mit vielen anderen Organisationen – dafür ein, dass sich die grundsätzlichen Bedingungen ändern. Das ist dringend nötig.
Welche Daten sind für euch wichtig, um die Langzeitfolgen der Corona-Pandemie zu beobachten und gegen sie vorzugehen?
Die Folgen der Pandemie werden noch lange spürbar sein; wir dürfen uns da keine Illusionen machen. Umso wichtiger, dass wir die konkreten Probleme auch richtig erfassen. Eine verbesserte Erfassung von amtlichen statistischen Daten zu Rückstufungen der Niederlassungsbewilligungen, pendenten Verfahren bei den Aufenthaltsbewilligungen, Veränderung der Beschäftigungssituation wegen der Krise usw. Was nicht erfasst wird, ist nicht in der Welt. Gerade wenn wir von Migrant*innen und ihren Themen sprechen, ist das ein grosses Problem. Hier müssen wir besser werden.
Të drejtat e punëmarrësve vlejnë edhe gjatë një krize mjekësore, siç është kjo që jemi duke përjetësuar aktualisht. Në vijim disa nga pyetjet dhe përgjigjet më të shpeshta.
Das neue Gesetz Ausländer- und Integrationsgesetz AIG will die Integration fördern. Im Kern ist das Gesetz aber die Fortschreibung der bisherigen restriktiven Praxis gegenüber Ausländer/innen und in vielen Fällen auch eine Verstärkung der repressiven Instrumente, insbesondere bei tatsächlichen oder anzunehmenden künftigen finanziellen Schwierigkeiten.
Das neue Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) ist seit 1. Januar 2019 in Kraft. Es regelt insbesondere die Zulassung und den Aufenthalt der Staatsangehörigen aus Nicht-EU/EFTA-Staaten. Für Staatsangehörige aus EU/EFTA-Staaten ist in erster Linie das FZA massgebend. Das neue Gesetz verschärft die Bedingungen für die Erteilung der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, in dem diese an Integrationskriterien» geknüpft werden. Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Respektierung der Werte der Bundesverfassung, Sprachkompetenzen (nur für Erwachsene), Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung sind einige der «Integrationskriterien» die darüber entscheiden, ob Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligungen erteilt, zurückgestuft oder entzogen werden und ob Familiennachzug bewilligt wird.
Familiennachzug begrenzt
Diese Integrationskriterien spielen beim Familienachzug auch eine entscheidende Rolle. Das nicht Erfüllen der Integrationskriterien, insbesondere Sozialhilfeabhängigkeit, kann zu einer Einschränkung des Familiennachzugs auch für Schweizer/innen, EU-Bürger und Personen mit C-Bewilligung führen. Dasselbe gilt auch bei allfälligem Sozialrisiko, wobei hier der Bezug von Ergänzungsleistungen und Krankenkassenverbilligungen als Indikatoren dienen können. Auch zeitlich gibt es eine zusätzliche Verschärfung: Die Frist für den Familiennachzug wird auf 14 Monaten begrenzt.
Verlust oder Rückstufung von Bewilligungen
Wenn die Integrationskriterien gemäss AIG nicht erfüllt werden, so kann dies zum Verlust oder die Rückstufung von C-Bewilligung oder den Verlust der B-Bewilligung. Der Verlust kann direkt und muss nicht über eine Rückstufung erfolgen. D. h. wer etwa den «Willen zur Teilnahme am Wirtschaftsleben» nicht nachweisen kann und Sozialhilfe bezieht, muss damit rechnen, die Schweiz verlassen zu müssen. Denn dies kann als mangelnde Integrationsbereitschaft gewertet und mit dem Entzug des Aufenthaltsrechts bestraft werden. Dies ist der Fall vor allem bei erheblicher und dauerhafter Sozialhilfebezug. Der Widerruf der C-Bewilligung auch nach einem Aufenthalt von mehr als 15 Jahren ist möglich
Nach der Rückstufung einer C-Bewilligung zu einer B-Bewilligung kann eine Integrationsvereinbarung (oder Integrationsempfehlung bei EU-Bürgern) abgeschlossen werden. Nach Verlust der B-Bewilligung muss die betroffene Person die Schweiz verlassen
Informationsaustausch der Behörden
Das neue Gesetz sieht auch vor, dass die Behörden sich gegenseitig informieren und sich auf Anfrage das Konsultationsrecht von Fällen zugestehen. Diese Informationen werden benutzt, um das «Ausmass der Integration zu messen». Informationen u.a. über zivile und strafrechtliche Prozesse, Bezug von Entschädigungen und Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen aus der AHV oder IV. Neu werden auch Informationen über disziplinarische Massnahmen von Schulbehörden eingeholt.
Schulungs- und Informationsmassnahmen der Unia
Obwohl das AIG einige Verbesserungen hat (z. B. die Voraussetzung für eine schnellere Integration von Flüchtlingen, Asylsuchende und vorläufige Aufgenommenen in den Arbeitsmarkt), bedeutet es in vieler Hinsicht eine klare Verschärfung des Ausländerrechts.Die Verstärkung der repressiven
Instrumente in vielen Bereichen wie Familiennachzug, Verlust der Niederlassung beim nichterfüllen von Integrationskriterien, wird uns als Unia in der nächsten Zeit stark beschäftigen. Wir führen deswegen Informations- bzw. Schulungsmassnahmen in den Regionen und Sektionen.
Kasten
Sprachkompetenz: Einzig bei Staatsangehörigen aus Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Italien, Niederlande, Österreich, Portugal, Spaniendarf die Erteilung, den Entzug oder die Rückstufung einer Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) nicht von den Sprachkompetenzen der Betroffenen abhängig gemacht werden.