Wenn die soziale SIcherheit nicht mehr da ist

Am 16. November 2016 hat endlich der Bundes­ rat grünes Licht zur Aufnahme von Verhand­lungen über ein Sozialversicherungsabkommen mit Kosova gegeben. Zur Erinnerung: Kurz vor Weihnachten 2009 hatte der Bundesrat der Republik Kosova die knappe Hiobsbotschaft angekündigt, dass das seinerzeit mit Jugoslawi­en geschlossene Sozialversicherungsabkommen nicht über den 1. April 2010 hinaus verlängert würde. Mit dieser Ankündigung hatte eine unsägliche Hetzkampagne der Rechten («Bal­kanisierung der IV», «Sozialmissbrauch») eines ihrer Ziele erreicht.

Der Druck auf den Bundesrat nahm zwar etwas ab. Für die Betroffenen begann jedoch eine Zeit der Unsicherheit und vieler Probleme. Wer nach der Pensionierung eine Rente bezie­hen will, muss seit April 2010 den Wohnsitz in der Schweiz behalten. Wer dagegen nach Kosova zurückgeht, erhält das in langen Arbeitsjahren ersparte Kapital -ohne Verzinsung- nur als Einmalzahlung. Eine sehr problematische Lösung. Die einmalige Zahlung fällt oft klein aus und ist nicht mit dem ursprünglichen Zweck vereinbart, auch im Alter ein Leben in Würde zu ermöglichen. Das wird von Betroffenen als krasse Diskriminierung emp­funden. Sie zahlen zwar in die AHV ein, können im Gegensatz zu den KollegInnen aus den meis­ten Staaten, nicht frei wählen, wo sie die Rente beziehen möchten.

Die konkreten Folgen kann man an diesen zwei Beispielen illustrieren. Im ersten Fall geht es um einen Bauarbeiter, der nach der Frühpen­sionierung mit 60 Jahren in den Kosova zurück­ kehrt. Er rechnete damit, dass er mit 65 die AHV­Rente erhält. Als er 65 wird, sagt ihm die Schweiz: «Kein Abkommen, keine Rente». Er hatte die Schweiz im guten Glauben verlassen, dass er eine Rente erhält. Der zweite Fall betrifft die Witwe eines ehemaligen Saisonniers, deren Mann vor zwei Jahren gestorben ist. Sie erhält keine Rente, weil eine Witwenrente neu berech­net werden muss und dafür die Rechtsgrundlage fehlt. Diese zwei Beispiele stehen stellvertretend für viele Härtefälle, die es in den sieben Jahren gab. Fälle wie diese gibt es zu Hauf.

Die Unia, die sich stark für die Anliegen der Betroffenen engagiert hat, begrüsst die Verhand­lungen und erwartet, dass schnellstmöglich ein Abkommen abgeschlossen und umgesetzt wird. Um die unhaltbare Situation der Betroffenen zu entlasten, verlangen die Gewerkschaft und die Betroffenen eine Übergangsregelung.

Osman Osmani, nationaler Sekretär für Migration in der Unia

Text erschienen in der Märzausgabe 2017 des Bulletins von Solidarité sans frontieres

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