Vor 20 Jahren wurde das menschenfeindliche Saisonnierstatut abgeschafft. Die Diskriminierung von Migrant:innen dauert jedoch an. Die Unia erinnerte mit einer Aktion vor dem Parlament an die Ausbeutung der Saisonniers – und fordert ein sicheres Aufenthaltsrecht für Arbeitnehmende ohne Schweizer Pass.
Hilmi Gashi
Von 1931 bis 2002 galt in der Schweiz das Saisonnierstatut. Es schuf eine Kategorie von diskriminierten Arbeitskräften ohne sicheren Aufenthaltsstatus, die in gefährlichen und körperlich anspruchsvollen Jobs zu Tiefstlöhnen arbeiteten. Das Saisonierstatut erlaubte es der Schweiz, die Zuwanderung den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes anzupassen. Jahr für Jahr durften Saisonniers für maximal 9 Monate hier arbeiten, und mussten die Schweiz anschliessend für 3 Monate wieder verlassen. Sie schufteten auf Schweizer Baustellen, in der Gastronomie, in der Industrie, Landwirtschaft und wohnten oft am Stadtrand in Baracken, weit weg von ihren Familien. «Es war keine schöne Zeit» erinnert sich Antonio Ruberto, der Jahrelang als Saisonier in der Schweiz gearbeitet hat. Am härtesten sei die Zeit für jene gewesen, die Frauen und Kinder in der Heimat hatten. «Sie durften diese nicht in der Schweiz mitnehmen. Das war unmenschlich». Hinzu kam die ständige Ungewissheit: «Ich wusste nach Ende der Saison nicht, ob ich wieder in die Schweiz arbeiten darf und schaute jeden Tag bei der Post in meinem damaligen Wohnort in Italien vorbei, ob ein Visum für eine weitere Saison gekommen ist».
Migrationspolitik diskriminiert weiterhin Arbeitnehmende
Trotz vieler Fortschritte, die die Personenfreizügigkeit mit der EU und die flankierenden Massnahmen brachten- es gibt auch viele Verschlechterungen. So gelten für sogenante Dritstaatsangehörige immer noch Kontingente. Diese werden aber nur für hochqualifizierte Stellen vergeben. Die Folge sind illegalisierte Arbeitnehmende in nicht qualifizierten Berufen. Aber auch EU – Bürger:innen, die mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung in der Schweiz, sind in einer prekären Situation. Ausserdem können alle Migrant:innen bei persönlichen und finanziellen Schwierigkeiten das Aufenthaltsrecht verlieren. Das gab es nicht einmal zu Zeiten des Saisonnierstatuts: Wer damals eine Niederlassungsbewilligung erlangte, hatte nach 15 Jahren einen relativ sicheren Aufenthalt in der Schweiz. Dies ist heute nicht mehr der Fall. Diesen unwürdigen Zustand muss das Parlament rasch beseitigen: Wer sich, seit mehr als 10 Jahren ununterbrochen und ordnungsgemäss in der Schweiz aufhält, muss Sicherheit über den Aufenthaltsstatus haben, wie es auch eine hängige parlamentarische Initiative von Nationalrätin Samira Marti fordert. bit.ly/3zjs3mq
Grössere Sensibilität der Politik gefordert
Mit einer Aktion vor dem Bundeshaus und Flugblättern machte die Unia die Parlamentarier:innen darauf aufmerksam, dass auch 20 Jahre nach Ende des Saisonnierstatus viel zu tun bleibt. Die Würde und Integrität aller Menschen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, müssen respektiert werden. Insbesondere müssen prekäre Aufenthaltssituationen, die Arbeitnehmende verletzlich machen und ein Einfallstor für Ausbeutung und Sozialdumping sind, ein Ende haben. Sonst drohen Zustände wie unter dem Saisonnierstatut auf Umwegen wieder in der Schweizer Arbeitswelt Einzug zu halten.
«Das was ich als Saisonier erlebt habe war nicht schön und das wünsche ich niemandem», sagt Antonio, der zusammen mit anderen Vertrauensleuten bei der Verteilaktion dabei war.
Am 16. März 2020 verfügte der Bundesrat einen schweizweiten Teil-Lockdown. Während Verkäuferinnen und Verkäufer, Pflegende und Logistikerinnen und Logistiker eine grosse Arbeitslast trugen, standen viele Angestellte im Gastgewerbe – vor allem Ausländerinnen und Ausländer – ohne Arbeit da. Besonders hart traf es Menschen mit einem befristeten Arbeitsvertrag und einer Kurzaufenthaltsbewilligung L. Sie konnten von den Massnahmen des Bundes nicht profitieren und gerieten so in wirtschaftliche und soziale Not.
Was der Arbeitsplatzverlust für Menschen mit einer L-Bewilligung bedeutet, zeigt das Beispiel portugiesischer Angestellter im Gastgewerbe im Wallis. Als sie infolge der Betriebsschliessung ihre Anstellung verloren, wiesen die Behörden sie an, die Schweiz innerhalb von fünf Tagen zu verlassen. Einige kamen der Aufforderung nach, andere suchten Rat bei der Gewerkschaft Unia. Diese riet ihnen, eine schriftliche Begründung für die Verfügung zu verlangen. Zwar war es ihnen danach möglich, bis zum Ablauf der Bewilligung in der Schweiz zu bleiben. Sie erhielten aber keine Kurzarbeitsentschädigung, da sie als befristete Angestellte die Kriterien hierfür nicht erfüllten. Die Kurzarbeit wurde im Januar 2021 zwar auf befristete Arbeitsverhältnisse ausgeweitet, für viele kam diese Ausweitung aber zu spät.
Das Beispiel zeigt, wie ungeschützt Menschen mit einer prekären Aufenthaltsbewilligung gerade in Krisenzeiten sind. Das hängt mit der willkürlichen Anwendung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) zusammen. Sie unterscheidet sich von Kanton zu Kanton – manchmal gar von Gemeinde zu Gemeinde.
Kurzaufenthaltsbewilligungen: ein helvetischer Flickenteppich
Die L-Bewilligung wird für einen bestimmten Zweck und eine befristete Dauer von maximal einem Jahr ausgestellt. In begründeten Ausnahmefällen kann die L-Bewilligung auf zwei Jahre verlängert werden, zum Beispiel, wenn damit verbundene Projekte oder sonstige Vorhaben noch nicht zu Ende geführt worden sind. Darüber hinaus kann die L-Bewilligung auch für Aufenthalte ohne Erwerbszweck, etwa im Rahmen von Ausbildungen, Forschungstätigkeiten oder einer medizinischen Behandlung in der Schweiz erteilt werden.
Das Ausländer- und Integrationsgesetz wie auch das Personenfreizügigkeitsabkommen halten eindeutig fest, dass in allen Fällen der fristlosen Anwesenheit die Aufenthaltsbewilligung ausgestellt werden muss.
Die Bewilligungspraxis im Flickenteppich Schweiz sieht anders aus. Einige Kantone erteilen beim Stellenantritt eine L-Bewilligung, selbst wenn der Arbeitsvertrag unbefristet ist und die zugezogene Person die Absicht hat, in der Schweiz zu bleiben. Begründet wird dies oft mit fehlenden Kontingenten bei den Jahresaufenthaltsbewilligungen (Spescha et al. 2019: 165). Diese Praxis widerspricht allerdings der ursprünglichen Absicht des Gesetzgebers und lässt die berechtigten Interessen der ausländischen Arbeitnehmenden auf eine stabile Aufenthaltsbewilligung und einen bewilligungsfreien Stellenwechsel ausser Acht.
Ausländerpolitik in der Hand wirtschaftlicher Interessen
Nach wie vor ist die schweizerische Ausländerpolitik mit der Wirtschaftspolitik verknüpft. Ausländerinnen und Ausländer sollen hier arbeiten und zum Wohlstand beitragen, aber nicht von den Sozialwerken profitieren können und ausreisen, wenn sie der Arbeitsmarkt nicht mehr benötigt. Hier kommen die L-Bewilligungen ins Spiel. Wie die Portugiesinnen aus der Walliser Gemeinde erhalten Tausende Ausländerinnen und Ausländer trotz eigentlich unbefristeter Arbeit befristete Arbeitsverträge. Damit werden sie formell zu Kurzaufenthalterinnen, wodurch sie leichter des Landes verwiesen werden können. Diese Strategie wird in der Wirtschaft zuweilen aktiv propagiert: Letztes Jahr empfahl FDP-Kantonsrat Gaudenz Zemp Luzerner Unternehmen, Arbeitsverträge für ausländische Angestellte auf 364 Tage zu befristen – und jährlich zu verlängern. Damit würde verhindert, dass ausländische Arbeitskräfte in der Not Sozialhilfe beziehen könnten (Tracia 2020). Diese Praxis ist rechtswidrig: Das Gesetz verbietet Kettenverträge, die dazu dienen, Menschen vom Bezug von Leistungen auszuschliessen. Dass Zemp auf Anfrage der Medien angab, die umstrittene Anweisung zuvor mit dem Leiter des Migrationsamtes des Kantons Luzern abgeklärt zu haben, verdeutlicht, wie missbräuchlich L-Bewilligungen mittlerweile erteilt werden.
Staatlich geförderte Prekarisierung
Die L-Bewilligung wird immer mehr zum Instrument der Prekarisierung von Menschen, die jahrelang in der Schweiz arbeiten, Beiträge an die Sozialversicherungen leisten und Steuern zahlen. Gemäss dem Staatssekretariat für Migration arbeiten in der Schweiz über 60 000 Menschen mit einer L-Bewilligung. Davon werden 20 000 zur «ständigen Wohnbevölkerung» gezählt: 17 000 kommen aus EU-EFTA-Staaten oder Grossbritannien, fast 4000 aus sogenannten Drittstaaten (SEM 2020). Stammen diese Menschen aus Staaten, mit denen die Schweiz eine Niederlassungsvereinbarung hat, haben sie bei einem Aufenthalt von mehr als fünf Jahren einen Anspruch auf die Niederlassungsbewilligung C. Doch die Migrationsbehörden klären die Betroffenen nicht über ihre Rechte auf und verweigern auf Nachfrage teilweise sogar die Aushändigung der entsprechenden Formulare.
Die Ämter tragen damit zu den prekären Lebensbedingungen der ausländischen Arbeitskräfte bei. L-Bewilligungen müssen mindestens einmal im Jahr erneuert werden. Das bedeutet für Betroffene nicht nur Unsicherheit, sondern auch einen grossen bürokratischen Aufwand und hohe Kosten – besonders für Familien, die für jedes Mitglied ein eigenes, kostenpflichtiges Gesuch stellen müssen. Darüber hinaus beeinträchtigt die L-Bewilligung die Chancen auf einen Mietvertrag, eine Weiterbildung oder eine Lehrstelle.
Stabile und sichere Aufenthalte schaffen Mehrwert
Das Ausländer- und Integrationsgesetz sollte die Integration fördern. Die Mittel für die Integrationsmassnahmen in den Kantonen wurden aufgestockt. Viele Bestimmungen setzen Ausländerinnen und Ausländer jedoch unter Dauerstress. Menschen, die sich ständig zwischen dem Arbeitsplatz und dem Migrationsamt bewegen müssen, können sich nicht entfalten. In diesem Punkt besteht grosser Handlungsbedarf. Behörden müssten Personen, die gemäss Niederlassungsvereinbarung Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung haben, rechtzeitig über ihre Rechte und Möglichkeiten informieren und ihnen die entsprechenden Formulare aushändigen. Die Arbeitgeber sind in der Pflicht, der rechtswidrigen Ausstellung befristeter Arbeitsverträge den Riegel zu schieben. Der Zugang zu den Einrichtungen der sozialen Sicherheit und Wohlfahrt muss allen möglich sein.
Literatur
Gashi, Hilmi, 2020, Kriza e koronës godet më së shumti migrantet/ët. In: Horizonte, Zeitung für die fremdsprachigen Mitglieder von Unia, albanische Ausgabe: 3.
Die Pandemie trifft Menschen mit tiefen Löhnen, prekären Arbeitsverhältnissen und unsicherem oder fehlendem Aufenthaltsstatus überdurchschnittlich hart. Tausende von Anfragen und Unterstützungsgesuchen von Mitgliedern in Notlage sind für die Unia bereits seit einem Jahr ein deutlicher Beleg dafür.
Vor dem Coronavirus sind nicht alle gleich. Mehrere Studien belegen jetzt: Die soziale und rechtliche Lage der Menschen spielt eine grosse Rolle. Die Pandemie trifft wenig Verdienende härter als die Wohlhabenden – sowohl gesundheitlich als auch wirtschaftlich. Sozialmedizinische Studien des Basler und des Genfer Unispitals in Zusammenarbeit der Uni Genf und der ETH Lausanne – liefern jetzt auch wissenschaftliche Beweise.
Enge Wohnverhältnisse und Arbeitssituation begünstigen das Infektionsrisiko
Sowohl in Genf als auch in Basel liegt die Infektionsrate in Quartieren mit niedrigen Einkommen und engen Wohnverhältnissen höher als in bessergestellten Wohngegenden. Menschen mit tiefen Einkommen arbeiten oft in essentiellen Branchen wie Verkauf, Pflege, Reinigung, Transport und Logistik und nicht im Homeoffice. Dadurch steigen nebst dem Infektionsrisiko auch die psychischen Belastungen. Die Unia fordert seit Ausbruch der Pandemie die strikte Umsetzung und Kontrolle von Schutzkonzepten am Arbeitsplatz. Die Behörden müssen nun endlich die Ressourcen ausbauen und die Kontrollorgane der Sozialpartner mit einbeziehen.
Für die Unia ist es klar, dass die Personen in Isolation oder Quarantäne über ein eigenes Zimmer verfügen müssen. Wenn nötig muss das Zimmer von den Behörden zur Verfügung gestellt werden. Zudem muss die Impfstrategie sozio-ökonomische Faktoren einbeziehen. Sprich: für die Bevölkerung in exponierten Wohnlagen und Berufen braucht es rasch Impfangebote.
Sozial Schwächere stehen am Abgrund
Unabhängig vom Infektionsrisiko trifft die Pandemie die Menschen umso härter, je weniger sie verdienen. Eine Studie der Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich hat gezeigt, dass die Situation für Personen aus Haushalten mit einem Einkommen unter 4’000 Franken besonders hart ist: Im Schnitt haben sie 20 Prozent des ursprünglichen Einkommens eingebüsst. Fast jeder dritte musste Kurzarbeitsgeld beziehen; 8 Prozent wurden gar arbeitslos, was im Schnitt zu einer Halbierung ihrer Einkommen führte. Auch ihre
Ersparnisse sind deutlich gesunken und jede/r Neunte musste sich verschulden, um überleben zu können. Die einkommensstärksten Haushalte konnten hingegen mehr Geld ansparen. Kein Wunder, sind auch die psychischen Belastungen ungleich verteilt: Je ärmer, desto schlechter der subjektive Gemütszustand seit Ausbruch der Pandemie.
Kollektive Lösungen statt Mikromanagement
Nur eine Strategie der Solidarität kann verhindern, dass aus der Gesundheitskrise eine akute soziale Krise wird. Politische Entscheide müssen sich stärker auf sozio-ökonomische Expertisen abstützen und die strukturellen Faktoren, die die Ungleichheit stärken beseitigen. Zum Beispiel im Ausländergesetz. Viele Betroffene könnten die Unterstützung durch die Sozialhilfe beantragen, um Budgetlöcher zu stopfen. Die meisten Ausländer*innen verzichten aber darauf, weil sie Angst haben ihren Aufenthalt in der Schweiz zu gefährden.
Um die Ungleichheiten zu beseitigen, braucht es kollektive Lösungen. Unia fordert deshalb einen 100% Lohnersatz bei Kurzarbeit bis zu einem Nettolohn von 5’000 Franken, Sozialhilfebezug darf unabhängig vom Aufenthaltsstatus keinesfalls zu Nachteilen führen. Die zunehmende sozialen Ungleichheit muss ausgeglichen werden, z.B. mit einer Solidaritätsabgabe auf Kapitalgewinne z.B. bei Dividenden.
Wir haben für den «Scheinwerfer» mit dem FRB-Leiter Michele Galizia, und mit Hilmi Gashi, Nationaler Sekretär für Migration bei der Gewerkschaft Unia und EKR-Mitglied, über Risiken und Folgen der Corona-Pandemie gesprochen.
Michele Galizia, FRB
Welche Zielgruppen sind besonders verletzlich, um in Folge der Pandemie Diskriminierung zu erfahren? Und warum?
Für Menschen in prekären und irregulären Arbeitssituationen wächst die Gefahr von Ausbeutung. Arbeitslosigkeit und Prekarisierung haben auch Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus und den Einbürgerungsprozess. Deshalb verzichten viele auf staatliche Unterstützung, obwohl sie darauf angewiesen wären. Das wiederum trifft besonders Kinder in armutsbetroffenen oder sozial isolierten Familien. Umso wichtiger ist es, dass die Schule offenbleibt – damit sie als Sozialisationsort funktionieren kann und das Recht auf Bildung gewährleistet wird. Fahrende Jenische und Sinti haben durch die Krise kaum mehr Arbeitsmöglichkeiten, werden ausgegrenzt und sind auf ihren prekär eingerichteten Stand- und Durchgangsplätzen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Dagegen kann festgestellt werden, dass die Hetze gegenüber bestimmten Minderheiten und die Verbreitung von antisemitischen Verschwörungstheorien im Internet im Vergleich zu Nachbarländern waren in der Schweiz (noch) vergleichsweise schwach ausgeprägt sind.
Staatliche Stellen sind im Lauf der Pandemie mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert – eine davon ist die umfassende Information der Bevölkerung. Wie beurteilt die FRB die bisherige Kommunikationspraxis?
In einer Krisensituation wird die Bringschuld staatlicher Stellen deutlich. Sie dürfen sich nicht damit begnügen, passiv Informationen und Dienstleistungen bereit zu halten. Werden bestimmte Personengruppen nicht erreicht, gefährdet das letztlich alle. Im Gesundheitsbereich konnten auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene Informationen schnell übersetzt und in Zusammenarbeit mit migrantischen Medien und Organisationen flächendeckend verbreitet werden. Leider ist das in anderen Bereichen, besonders auch im wirtschaftlichen, weniger der Fall gewesen. Auch hier muss der Zugang zu Informationen und Unterstützungen für alle gewährleistet werden, um Diskriminierungen und mittelfristig steigende Sozialkosten zu vermeiden.
Welche Daten braucht es, um die Langzeitfolgen der Corona-Pandemie zu beobachten und gegen sie vorzugehen?
Statistische Daten und Auswertungen sind zentral, damit wir langfristige Folgen erkennen und rechtzeitig Massnahmen ergreifen können. Vorhandene Daten sind daraufhin zu analysieren, ob sich die Lage für bestimmte Bevölkerungsgruppen und/oder Minderheiten verschlechtert. Dazu können etwa Daten zu Einkommen, Arbeitslosigkeit oder Arbeitssituation dienen. Auch die Verteilung in spezifischen Situationen (Selbstständige, Kleinstbetriebe, Arbeit auf Abruf, Temporärarbeit etc.) kann Hinweise liefern. Wichtig ist, dass die Auswertung systematisch erfolgt, regelmässig veröffentlicht und bei Massnahmen, wie etwa den KIP, konsequent berücksichtigt wird. Die FRB hat in einem Arbeitspapier zusammengetragen, welche Daten in welchen Lebensbereichen benötigt werden, um längerfristige Folgen zu erkennen.
Um Hinweise auf Trends und Erkenntnisse zu den unmittelbaren, vor allem aber zu den langfristigen Folgen der Pandemie aus den Kantonen und Städten, ist die FRB dankbar.
Hilmi Gashi, Unia
Welche Diskriminierungsfallen und -gefahren tun sich mit der Pandemie auf dem Arbeitsmarkt auf?
Migrant*innen arbeiten oft in sogenannt systemrelevanten Branchen, bspw. als Ärzt*innen oder Pflegepersonal, im Transportwesen, der Reinigung oder im Detailhandel. Sie leisten einen enormen Beitrag in der Bekämpfung der Pandemie, vielfach unter schwierigen Bedingungen. Die Pandemie trifft sie nun doppelt und bedroht Job und Aufenthalt. Einerseits haben viele prekäre Anstellungs- und Arbeitsbedingungen; andererseits ist ihr Aufenthaltsstatus oft direkt an eine Anstellung geknüpft. Hinzu kommen strukturelle und institutionelle Schwierigkeiten, bspw. beim Zugang zu Sozialhilfe oder Arbeitslosenversicherung.
Die Gewerkschaft ist für viele Arbeitnehmende während der Krise eine wichtige Ansprechstelle: Mit welchen Fragen gelangen sie an euch? Inwiefern ist (rassistische) Diskriminierung ein Thema? Was antwortet Ihr?
Die Themen sind vielfältig: Angst vor der Kündigung, Kurzarbeit, Fragen zur Arbeitszeit, aber auch Stress und ungenügende Schutzmassnahmen im Betrieb.
Dahinter stecken reale Existenzängste: Ohne Job oder auf Kurzarbeit wird sofort das Geld knapp. Hier bräuchte es Unterstützung vom Staat; aber viele scheuen die Sozialhilfe, weil sie den Verlust ihres Aufenthaltsrechts befürchten oder eine spätere Einbürgerung nicht gefährden wollen. Wer Sozialhilfe bezieht, gilt als nicht integriert. Ausländer*innen haben nur Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, wenn sie eine gültige Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung haben. Wird die Bewilligung nicht erneuert und stellt die Gemeinde keine günstige Prognose, wird das Arbeitslosengeld nicht bezahlt. In unserer Beratungstätigkeit suchen wir gemeinsam nach Lösungen. Politisch setzen wir uns – mit vielen anderen Organisationen – dafür ein, dass sich die grundsätzlichen Bedingungen ändern. Das ist dringend nötig.
Welche Daten sind für euch wichtig, um die Langzeitfolgen der Corona-Pandemie zu beobachten und gegen sie vorzugehen?
Die Folgen der Pandemie werden noch lange spürbar sein; wir dürfen uns da keine Illusionen machen. Umso wichtiger, dass wir die konkreten Probleme auch richtig erfassen. Eine verbesserte Erfassung von amtlichen statistischen Daten zu Rückstufungen der Niederlassungsbewilligungen, pendenten Verfahren bei den Aufenthaltsbewilligungen, Veränderung der Beschäftigungssituation wegen der Krise usw. Was nicht erfasst wird, ist nicht in der Welt. Gerade wenn wir von Migrant*innen und ihren Themen sprechen, ist das ein grosses Problem. Hier müssen wir besser werden.
Als Sans-Papiers werden in der Regel Arbeit nehmende ohne einen geregelten Aufenthaltsstatus bezeichnet. Sie leben und arbeiten im Stillen, in ständiger Angst entdeckt zu werden. Die Beratungsstellen helfen ihnen dabei, den schweren Alltag zu bewältigen, und kooperieren unter anderen mit den Gewerkschaften.
Die Arbeit nehmenden ohne geregelten Aufenthaltsstatus fallen kaum auf. Sie übernehmen Arbeiten, die niemand erledigen will, mit miserablen Löhnen und teilweise unter unmenschlichen Bedingungen.
Aus gewerkschaftlicher Sicht ist die Problematik der Sans Papiers stark mit der früheren restriktiven Migrationspolitik der 70-er Jahre verbunden: Einerseits bestand erheblicher politischer Druck von fremdenfeindlichen Kreisen, weniger Menschen in die Schweiz einwandern zu lassen. Anderseits benötigte die boomende Wirtschaft Arbeitskräfte, Unternehmen holten sich diese auch illegal. Die Behörden wussten vom Problem, unternahmen jedoch wenig dagegen. Link zum Beitrag im Caritas-Heft