Die solidarische Schweiz meldet sich zurück

Es ist ein erfreulicher Abstimmungssonntag für die Arbeitnehmenden, Migrant/innen und Familien. Die Kündigungsinitiative der SVP wird sehr deutlich abgelehnt, der Vaterschaftsurlaub angenommen und Steuergeschenke für reiche Familien ebenso abgelehnt. Die Einführung des Mindestlohns von 23 Franken in Genf machte den Abstimmungssonntag zu einem Super-Sunday! Es ist nun Zeit für eine progressive Migrationspolitik, für alle!

ABstimmunsgsonntag im Progr Bern

Die Ablehnung der Kündigungsinitiative der SVP ist deutlich. Beinahe 62 Prozent sagten NEIN/NON/NO! Genau 6 Jahre nach der knappen Annahme der Masseneinwanderungsinitiative erleidet die SVP eine deutliche Schlappe bei ihrem Versuch, die Personenfreizügigkeit zu beenden und die Löhne, Arbeitsbedingungen und Rechte der Migrant/innen zu verschlechtern.

Das erfreuliche Resultat kam auch dank dem Engagement der Gewerkschaften zustande, die von Anfang an das perfide Spiel der SVP für die Arbeitnehmenden glaubwürdig sichtbar machten. Die Kündigungsinitiative war ein Angriff auf alle Arbeitnehmenden und ihre Rechte. Sie wollte die Personenfreizügigkeit durch ein diskriminierendes Kontingentsystem ersetzen und so die Rechte aller Arbeitnehmenden in der Schweiz schwächen. Zudem wollte die Initiative mit den flankierenden Massnahmen (FlaM) einen tragenden Pfeiler des Schweizer Lohnschutzes aushebeln. Das erfreuliche Abstimmungsresultat bestärkt die Gewerkschaften in ihrer klaren Haltung:  Der Lohnschutz muss gestärkt und nicht geschwächt werden. Die Gewerkschaft Unia fordert mehr Lohnkontrollen und schärfere Sanktionen bei Dumping. Es braucht zudem kantonale Mindestlöhne sowie mehr allgemein verbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge. Auch der Schutz für Arbeitnehmende und gewerkschaftliche Vertrauensleute, die sich gegen Lohndumping wehren, muss verstärkt werden. Ein Rahmenabkommen, das Arbeitnehmendenrechte und den Lohnschutz schwächt, wird die Unia entschlossen bekämpfen. Die Gewerkschaft ist überzeugt, dass ein solches Rahmenabkommen ebenso scheitern würde, wie die Initiative der SVP.

Solidarität statt Ausgrenzung

Einen wesentlichen Beitrag zum Erfolg der NEIN-Kampagne haben auch die Migrationsvereine geleistet. Sie haben unter dem Motto «Solidarität statt Ausgrenzung» aufgezeigt, dass der Angriff der SVP auch auf die Rechte der Migrant/innen zielt. Die Migrationsvereine machten deutlich, dass für sie eine Rückkehr zum Saisonnierstatut, versteckten Kindern und rechtlose Arbeitnehmenden nicht in Frage kommt. Mehr noch: die Personenfreizügigkeit als Errungenschaft soll nicht nur weiter bestehen, sondern ausgedehnt werden, bis wir eine Freizügigkeit für alle haben. 

Die Schweiz ist eine Migrationsgesellschaft

Die Migrant/innen tragen damals wie heute täglich zum gesellschaftlichen Erfolg und dem Ansehen der Schweiz in der Welt bei. Kultur, Sport, Wirtschaft und Wissenschaft profitieren von der realen Vielfalt. Die Antwort auf die ständigen Angriffe auf unsere gemeinsamen Rechte und auf die jahrzehntelange Sündenbockpolitik heisst Solidarität. Dazu gehören ausgebaute Aufenthaltsrechte, Aufenthaltssicherheit, Niederlassungsfreiheit, das Recht mit der Familie zusammenleben zu können und gerechte Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Erfolg der Schweiz, ohne Ausgrenzung.

Verstärkung der repressiven Instrumente im Ausländergesetz

Das neue Gesetz Ausländer- und Integrationsgesetz AIG will die Integration fördern. Im Kern ist das Gesetz aber die Fortschreibung der bisherigen restriktiven Praxis gegenüber Ausländer/innen und in vielen Fällen auch eine Verstärkung der repressiven Instrumente, insbesondere bei tatsächlichen oder anzunehmenden künftigen finanziellen Schwierigkeiten.

Das neue Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) ist seit 1. Januar 2019 in Kraft. Es regelt insbesondere die Zulassung und den Aufenthalt der Staatsangehörigen aus Nicht-EU/EFTA-Staaten. Für Staatsangehörige aus EU/EFTA-Staaten ist in erster Linie das FZA massgebend. Das neue Gesetz verschärft die Bedingungen für die Erteilung der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, in dem diese an Integrationskriterien» geknüpft werden. Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Respektierung der Werte der Bundesverfassung, Sprachkompetenzen (nur für Erwachsene), Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung sind einige der «Integrationskriterien» die darüber entscheiden, ob Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligungen erteilt, zurückgestuft oder entzogen werden und ob Familiennachzug bewilligt wird.

Familiennachzug begrenzt

Diese Integrationskriterien spielen beim Familienachzug auch eine entscheidende Rolle. Das nicht Erfüllen der Integrationskriterien, insbesondere Sozialhilfeabhängigkeit, kann zu einer Einschränkung des Familiennachzugs auch für Schweizer/innen, EU-Bürger und Personen mit C-Bewilligung führen. Dasselbe gilt auch bei allfälligem Sozialrisiko, wobei hier der Bezug von Ergänzungsleistungen und Krankenkassenverbilligungen als Indikatoren dienen können. Auch zeitlich gibt es eine zusätzliche Verschärfung: Die Frist für den Familiennachzug wird auf 14 Monaten begrenzt.

Verlust oder Rückstufung von Bewilligungen

Wenn die Integrationskriterien gemäss AIG nicht erfüllt werden, so kann dies zum Verlust oder die Rückstufung von C-Bewilligung oder den Verlust der B-Bewilligung. Der Verlust kann direkt und muss nicht über eine Rückstufung erfolgen. D. h. wer etwa den «Willen zur Teilnahme am Wirtschaftsleben» nicht nachweisen kann und Sozialhilfe bezieht, muss damit rechnen, die Schweiz verlassen zu müssen. Denn dies kann als mangelnde Integrationsbereitschaft gewertet und mit dem Entzug des Aufenthaltsrechts bestraft werden. Dies ist der Fall vor allem bei erheblicher und dauerhafter Sozialhilfebezug. Der Widerruf der C-Bewilligung auch nach einem Aufenthalt von mehr als 15 Jahren ist möglich

Nach der Rückstufung einer C-Bewilligung zu einer B-Bewilligung kann eine Integrationsvereinbarung (oder Integrationsempfehlung bei EU-Bürgern) abgeschlossen werden. Nach Verlust der B-Bewilligung muss die betroffene Person die Schweiz verlassen

Informationsaustausch der Behörden

Das neue Gesetz sieht auch vor, dass die Behörden sich gegenseitig informieren und sich auf Anfrage das Konsultationsrecht von Fällen zugestehen. Diese Informationen werden benutzt, um das «Ausmass der Integration zu messen». Informationen u.a. über zivile und strafrechtliche Prozesse, Bezug von Entschädigungen und Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen aus der AHV oder IV. Neu werden auch Informationen über disziplinarische Massnahmen von Schulbehörden eingeholt.

Schulungs- und Informationsmassnahmen der Unia

Obwohl das AIG einige Verbesserungen hat (z. B. die Voraussetzung für eine schnellere Integration von Flüchtlingen, Asylsuchende und vorläufige Aufgenommenen in den Arbeitsmarkt), bedeutet es in vieler Hinsicht eine klare Verschärfung des Ausländerrechts.Die Verstärkung der repressiven
Instrumente in vielen Bereichen wie Familiennachzug, Verlust der Niederlassung beim nichterfüllen von Integrationskriterien, wird uns als Unia in der nächsten Zeit stark beschäftigen. Wir führen deswegen Informations- bzw. Schulungsmassnahmen in den Regionen und Sektionen.

Kasten

Sprachkompetenz: Einzig bei Staatsangehörigen aus Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Italien, Niederlande, Österreich, Portugal, Spaniendarf die Erteilung, den Entzug oder die Rückstufung einer Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) nicht von den Sprachkompetenzen der Betroffenen abhängig gemacht werden.

„Kein Mensch ist illegal“. Die Sans-Papiers in der Schweiz

von Osman Osmani und Hilmi Gashi

Als Sans-Papiers werden in der Regel Arbeit nehmende ohne einen geregelten Aufenthaltsstatus bezeichnet. Sie leben und arbeiten im Stillen, in ständiger Angst entdeckt zu werden. Die Beratungsstellen helfen ihnen dabei, den schweren Alltag zu bewältigen, und kooperieren unter anderen mit den Gewerkschaften.

Die Arbeit nehmenden ohne geregelten Aufenthaltsstatus fallen kaum auf. Sie übernehmen Arbeiten, die niemand erledigen will, mit miserablen Löhnen und teilweise unter unmenschlichen Bedingungen.

Aus gewerkschaftlicher Sicht ist die Problematik der Sans Papiers stark mit der früheren restriktiven Migrationspolitik der 70-er Jahre verbunden: Einerseits bestand erheblicher politischer Druck von fremdenfeindlichen Kreisen, weniger Menschen in die Schweiz einwandern zu lassen. Anderseits benötigte die boomende Wirtschaft Arbeitskräfte, Unternehmen holten sich diese auch illegal. Die Behörden wussten vom Problem, unternahmen jedoch wenig dagegen.  Link zum Beitrag im Caritas-Heft

Frauenstreik, 14. Juni 2019: Keine Mehrfachdiskriminierung als Frau und Migrantin

Die Migration ist weiblich! Rund die Hälfte der migrierenden Menschen weltweit sind Frauen. Früher kamen Migrantinnen mehrheitlich im Rahmen des Familiennachzuges in die Schweiz, heute ist die weibliche Migration viel eigenständiger.

Während Frauen aus dem EU-Raum einfacher in die Schweiz einreisen und arbeiten dürfen, können Frauen aus Drittstaaten praktisch nur über den Familiennachzug legal einreisen und sich hier aufhalten. Ihr Aufenthaltsstatus ist an den «Verbleib beim Ehemann» geknüpft. Das ist insbesondere problematisch für Frauen, die Gewalt in der Ehe ausgesetzt sind.

Doch auch viele Frauen aus dem EU-Raum finden nur in «typisch weiblichen» Tätigkeiten mit schlechten Löhnen eine Stelle: Sie sind übervertreten in Pflege, Gastgewerbe, Reinigung, Landwirtschaft usw. Viele sogenannte Pendelmigrantinnen arbeiten in Privathaushalten, die nicht dem Arbeitsgesetz unterstellt sind und entsprechend schlechte Arbeitsbedingungen bieten.

Frauen migrieren, weil sie einen Beitrag an die finanzielle Situation der Familie leisten wollen, der Arbeitslosigkeit in der Heimat entkommen möchten, sich weiterbilden oder sich von den vorherrschenden gesellschaftlichen Normen und Zwängen in der Heimat befreien wollen.

Doch viele Migrantinnen leben und arbeiten hier unter prekären Bedingungen. Ihre Ausbildungen und Diplome werden in der Schweiz häufig nicht anerkannt. Deshalb müssen viele Migrantinnen eine Arbeit annehmen, die unter ihrer Qualifikation liegt. Mangelnde finanzielle und soziale Sicherheit, ein prekärer Aufenthaltsstatus oder die Illegalisierung als „Sans-papiers“ machen es ihnen schwer, sich gegen Ausbeutung und Gewalt zu wehren.

Wir nutzen den Frauen*streik deshalb auch, um auf die Mehrfachdiskriminierung von Migrantinnen aufmerksam zu machen und deren Ende zu fordern. Die Schweiz muss Diplome, Kompetenzen und erworbene Fähigkeiten der Menschen mit Migrationshintergrund anerkennen. Sie muss frauenspezifische Fluchtgründe anerkennen und den Frauen Sicherheit und Schutz vor Gewalt und Ausbeutung bieten. Dazu gehört auch, die Arbeit in Privathaushalten dem Arbeitsgesetz zu unterstellen und den unwürdigen Arbeitsbedingungen ein Ende zu setzen.