Auch Hilmi Gashi, Migrationsexperte in der Schweiz, sagt, dass die Nichtweiterführung des Sozialversicherungsabkommens mit Kosovo zu Unsicherheit unter den Rentnern oder sich dem Rentenalter nähernden Kosovaren in der Schweiz geführt habe. „Ihre Befürchtung, das Recht auf die Rückzahlung ihrer Beiträge zu verlieren, ist verständlich, obgleich unbegründet und unnötig“, sagte Hilmi Gashi zu albinfo.ch. Gashi beschuldigt in diesem Zusammenhang auch Prishtina beziehungsweise die kosovarischen Institutionen, die die Rentner nicht gut und nicht rechtzeitig informierten. „Leider kommunizierten auch unsere Regierungsleute und die Medien nicht richtig mit den betroffenen Bürgern. Denn wären diese richtig und genügend informiert gewesen, hätten viele von ihnen keine voreiligen Schritte unternommen“, sagt Gashi. Der Migrationsfachmann Hilmi Gashi betont, dass in erster Linie Anwälte aus dieser Situation Profit schlugen. „In kosovarischen Zeitungen verursachten „Experten“ mit ihren Äusserungen Panik unter den Pensionären. Diese Stimmung nutzten einige Anwälte, Berater und die selbsternannten Experten aus und boten ihre Dienste gegen happige Provisionen an. Es wird von Angeboten mit Honoraren von bis zu zehn Prozent der gesparten Summe gesprochen. Das gibt Gewinne in schwindelerregender Höhe“, sagte Gashi. Er sagt, dass das Datum vom 1. April 2015 als Ende der Frist, sich die eigenen Beiträge auszahlen lassen zu können, keine Bedeutung habe und von Profiteuren erfunden worden sei. „Richtig ist, dass die Beiträge bis spätestens fünf Jahre nach Erreichung des Pensionsalters bezogen werden müssen. Konkret: Ein kosovarischer Staatsangehöriger, der in der Schweiz arbeitete und 65 wird, hat damit das Pensionsalter erreicht. Er hat nun Zeit bis zu seinem 70. Geburtstag, um den Antrag zur Auszahlung seiner AHV-Beiträge zu machen. Für Waisen und Hinterbliebene gilt das Gleiche. Fünf Jahre nach dem Tod eines Elternteils oder des Ehegatten muss der Antrag eingereicht sein“, sagt Hilmi Gashi zu albinfo.ch. Gashi rät den kosovarischen Pensionären, keinen Anwalt zu zahlen, denn ihre Beiträge könnten sie, wenn sie dies wollten, auch ohne Kosten beziehen. „Die entsprechenden Formulare können vom Internet heruntergeladen oder bei der Schweizer Botschaft in Prishtina bezogen werden. Auch die Anwälte in Kosovo machen es auf die gleiche Art, wenn sie die Rückzahlung der Beiträge beantragen. Dieses Verfahren kostet sie keinen Rappen. Im Gegenteil, sie füllen sich auf diese Weise die eigenen Taschen, ohne sich viel Mühe geben zu müssen.“ Für Gashi ist es unverständlich, weshalb der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, nun mit der Ausrichtung der Renten zu beginnen, nicht umgesetzt wird. „Dies liegt wohl in der Natur des Entscheids über die Nichtweiterführung des Abkommens mit Kosova. Der Entscheid war ein politischer. Gemäss Informationen, die wir seither erhielten, gab es verschiedene Schweizer Diplomaten, die gegen den Entscheid oder zumindest nicht sehr glücklich damit waren. Ich glaube, hier liegt das Problem. Wäre es eine technische Frage, wäre sie rechtzeitig gelöst worden“, meint Gashi. Aber nicht alle Rentner zogen ihre Beiträge aus der AHV-Kasse zurück. Rentner Shaban Krasniqi aus Kamenica sagt zu albinfo.ch, dass er angesichts der vielen Angebote von „Profiteuren“, wie er sie nennt, sich seine Beiträge nicht auszahlen lassen wollte. Er sagt, es sei schwer, in Kosova im Alter ohne Pension zu leben. „Was kannst du ohne Pension in Kosova schon machen. Es gibt weder Krankenversicherungen noch gar nichts. Und wir Alten sind doch jeden Tag krank. Sehen die denn nicht, wie es unseren Rentnern dort geht. Du lässt dir dein Geld auszahlen, und nach einem Monat in Kosova ist es dahin, und danach kannst du Flöte spielen gehen“, sagt Krasniqi. Der Kamenicer Rentner sagt, er spreche jeden Tag mit andern Altersgenossen über dieses Thema, und, es habe durchaus Pensionäre, die sich ihre Beiträge aus der Schweiz auszahlen liessen. Die Schweiz zahlt rund 59’000 Renten an Menschen im Ausland, von welchen 43’000 Angehörige von EU-Staaten und fünf Prozent aus den westlichen Balkanländern sind.
Verwirrung bei den Rentnern
Gemeinsamer Nenner aller Fragen im Durcheinander mit den kosovarischen Renten in der Schweiz ist das Bundesamt für Sozialversicherungen, das sich auch nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts weiterhin weigert, AHV/IV-Versicherten Geld auszuzahlen. In dem Entscheid war die Gültigkeit des Abkommens mit Kosova erneut bestätigt worden. Zur chaotischen Situation trugen aber auch die kosovarischen Institutionen bei, die in der ganzen Angelegenheit nichts unternahmen.
So lauten Erklärungen von Sozialversicherungsfachleuten in der Schweiz. Der kosovarische Anwalt Jeton Kryeziu sagt, es sei der Bundesratsbeschluss, der die kosovarischen Rentner aus der Schweiz in diese Lage gebracht habe. Dieser sei vom Bundesamt für Sozialversicherungen übernommen worden und habe dazu geführt, dass das Sozialversicherungsabkommen mit Kosova ab dem 1. April 2010 nicht mehr weitergeführt wurde. „Dadurch wurden die Rentner verunsichert und deshalb überlegen sie, sich ihre Beiträge auszahlen zu lassen“, sagt Rechtsanwalt Jeton Kryeziu gegenüber albinfo.ch. Er bestätigt, dass es auch in seinem Büro Anfragen von Emigranten im Rentenalter gab, doch ohne dass er daraus Profit geschlagen hätte wie seine Berufskollegen in Kosova, die Provisionen dafür nehmen, wenn sie den Pensionären zur Auszahlung ihrer Beiträge verhelfen. „Bei uns, zumindest im Kanton Waadt, ist es den Anwälten gesetzlich vorgeschrieben, per Stundenansatz und nicht mit Prozenten zu arbeiten“, sagt Anwalt Jeton Kryeziu. Der Anwalt, dessen Büro sich in Lausanne befindet, ist der Ansicht, dass das Bundesamt für Sozialversicherungen für die Zwischenzeit bis zur Erneuerung des Abkommens für die Rentner in Kosova eine provisorische Lösung hätte finden können. Er erinnert die Rentner daran, dass der Entscheid des Bundesamtes für Sozialversicherungen, keine Renten mehr nach Kosovo auszurichten, mit dem neuesten Entscheid des Bundesgerichts ausser Kraft gesetzt wurde. „Das Bundesverwaltungsgericht entkräftete mit seinem Entscheid C-4828/2010 vom 7. März 2011 den Bundesratsbeschluss vom 18. Dezember 2009 (in welchem es hiess, dass der Bundesrat für Kosova die Annullierung des Abkommens aus dem Jahr 1962 beschlossen hatte). Das Bundesamt für Sozialversicherungen hatte gegen den Entscheid vom 7. März 2011 Beschwerde beim Bundesgericht erhoben. Mit Entscheid 9C_329/2011 vom 27. September 2011 wies das Bundesgericht die Beschwerde des Bundesamts für Sozialversicherungen zurück und bestätigte den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts“, erklärt der Rechtsanwalt den Verlauf des Verfahrens über die kosovarischen Renten für albinfo.ch. Laut Anwalt Kryeziu ist nun alles klar, und das Bundesamt für Sozialversicherungen sollte mit der Ausrichtung der Renten beginnen. „Das Resultat bedeutet, dass der Bundesratsbeschluss zur Aufhebung des internationalen Sozialversicherungsabkommens mit Kosovo aufgehoben ist und dass das alte Abkommen immer noch in Kraft ist. Deshalb haben die kosovarischen Rentner, die aufs Alter hin die Schweiz verlassen, einen klaren Anspruch auf ihre Renten, genau wie früher“, sagte Anwalt Kryeziu.
Unsicherheit bei den Rentnern gross
Sevdail Tahiri, albinfo.ch
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